Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg
Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Vermaechtnis Quickborn
b.) Vermächtnis
Mit einem sogenannten "Vermächtnis" können einzelne Nachlassgegenstände (z.B. ein Haus oder eine Eigentumswohnung, ein bestimmter Geldbetrag, ein bestimmtes Konto, die Münzsammlung usw.) oder bestimmte Rechte (z.B. ein Wohnrecht an einem Haus) einzelnen Personen zugewandt werden. Der Erbe muss dann diese Gegenstände, die möglichst klar und präzise bezeichnet sein sollten, den Vermächtnisnehmern herausgeben bzw. die entsprechenden Rechte dem Vermächtnisnehmer einräumen.