Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Vorweggenommene Erbfolge

Häufig ist es sinnvoll, die Vermögensnachfolge nicht allein dem Erbrecht zu überlassen. Durch eine rechtzeitige Vermögensübertragung zu Lebzeiten lassen sich nicht nur Steuern vermeiden und Freibeträge mehrfach ausschöpfen – oft ist sie auch der beste Weg um unerwünschte Pflichtteilsansprüche und damit verbundene Streitigkeiten zu vermeiden. Selbstverständlich ist dabei auch möglich zunächst nur einen Teil des Vermögens zu übertragen und über die verbleibenden Gegenstände testamentarisch zu verfügen.

Gerade bei Betrieben ist eine sorgfältig geplante lebzeitige Übergabe die beste Grundlage für einen Fortbestand des Unternehmens über die Generationen hinweg. Eine längere Führungslosigkeit nach dem Tod des Inhabers, die nicht selten das Ende des Unternehmens zur Folge hat, lässt sich so ebenso verhindern, wie das Entstehen hoher Steuern durch das Aufdecken stiller Reserven im Rahmen einer Erbauseinandersetzung.

Je nach den individuellen Wünschen und Verhältnissen können im Rahmen einer lebzeitigen Übertragung verschiedene Rechte (vom Wohnrecht an einzelnen Räumen bis zum umfassenden Nießbrauch am übertragenen Vermögen) vorbehalten und Gegenleistungen (etwa die Zahlung einer monatlichen Leibrente) vereinbart werden. Dabei ist es auch möglich "weichende" Geschwister des Erwerbers mit einzubeziehen und so zu verhindern, dass diese später noch Ansprüche wegen des übertragenen Vermögens geltend machen.

Einen ersten Überblick über mögliche Vereinbarungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erhalten Sie auch mit unserer "Checkliste Immobilienschenkung", die wir Ihnen gerne aushändigen.

 
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