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Anwalt Erbrecht Hamburg
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Erbrecht - Blog
EGMR: Transsexuelle müssen keine geschlechtsangleichende Operation durchführen lassen
Auch ohne geschlechtsangleichende Operation dürfen Transsexuelle ihren Namen und ihre Geschlechtsangabe in offiziellen Dokumenten ändern lassen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte klar, dass die Forderung einer Operation gegen das Recht der Transsexuellen auf Privatsphäre verstößt. Die einzelnen Mitgliedsstaaten dürfen lediglich Sachverständigengutachten verlangen.
EGMR, Urteil EGMR 79885 12 vom 06.04.2017
Normen: Art. 8 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten