Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg
Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg
Tel: 040 74214695
Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder
Erbrecht - Blog
Unwirksamkeit von Verträgen zwischen nahen Angehörigen
Die zivilrechtliche Unwirksamkeit eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen hat nicht zwingend auch dessen steuerrechtliche Unwirksamkeit zur Folge.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei der steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen die zivilrechtliche Unwirksamkeit des Vertrags nur indizielle Bedeutung hat. Die steuerrechtliche Anerkennung kann allein wegen der zivilrechtlichen Formunwirksamkeit nicht abgelehnt werden, da zivilrechtliche Formerfordernisse nur ein Beweisanzeichen im Rahmen einer Gesamtwürdigung darstellen. Es handelt sich also nicht um ein selbstständiges Tatbestandsmerkmal für die steuerliche Anerkennung.