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Erbrecht - Blog
Zentrales Register für Vorsorgevollmachten
Seit dem 1. März 2005 können Sie Vorsorgevollmachten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer online oder per Brief registrieren lassen.
Am 1. März 2005 ist die Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister in Kraft getreten. Damit können Sie ab sofort Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Die Registrierung ist sowohl über die Website des Registers als auch per Post möglich, wobei die Onlineregistrierung etwas billiger ist. Für eine Registrierung fallen je nach Umfang und Registrierungsweg Gebühren zwischen 13 und 20 Euro an. Die Registrierung ist aber nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Ebenso ist die Registrierung allein noch keine Vollmacht, diese müssen Sie immer zusätzlich aufsetzen.
Durch eine Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. Wurde für einen solchen Fall niemand bevollmächtigt, muss das Vormundschaftsgericht für den betroffenen Menschen einen Betreuer bestellen. Die Gerichte hatten bisher aber häufig Schwierigkeiten festzustellen, ob ein Betreuungsbedürftiger eine Vorsorgevollmacht verfasst hat. Mit dem neuen Vorsorgeregister können Gerichte Vorsorgevollmachten nun schnell, einfach und sicher finden. Das verhindert überflüssige Betreuungen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Websites des Zentralen Vorsorgeregisters und des Bundesministeriums der Justiz. Die Anschrift des Zentralen Vorsorgeregisters lautet:
Bundesnotarkammer- Zentrales Vorsorgeregister -Postfach 08 01 5110001 Berlin