Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


c.) (Notarieller) Erbvertrag

Genauso wie das gemeinschaftliche (Ehegatten-)Testament, kann der Erbvertrag die Vertragschließenden für ihren Tod binden. Der Erbvertrag steht dabei auch Personen zur Verfügung, die nicht miteinander verheiratet sind, wie z.B. nichtehelichen Lebenspartnern oder auch Eltern mit ihren Kindern.

Aufgrund der Risiken der Bindungswirkungen des Erbvertrages und der Gefahr von falsch abgefassten Verträgen ist für die wirksame Errichtung eines Erbvertrages gesetzlich zwingend die notarielle Beurkundung vorgeschrieben.

 
Gemeinschaftliches Testament Hamburg, Vorerbfolge nahe Reinbek, Ehegattenerbrecht nahe Norderstedt, Guetergemeinschaft Geesthacht, Schlusserbenbenennung Wedel, Berliner Testament Buchholz in der Nordheide, Ehegatten Testament Geesthacht, Erbrecht Hamburg, Testamentsvollstrecker Hamburg, Gesetzliche Erbfolge Hamburg