Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Letztwillige Verfuegung Schenefeld, Testamentserrichtung nahe Pinneberg, Schlusserbenbenennung Hamburg, Testamentsformen Wedel, Erbeinsetzung nahe Quickborn, Testamentsvollstrecker Finkenwerder, Alleinerbe Finkenwerder, Ehegattenerbrecht nahe Glinde, Verwandtenerbfolge nahe Pinneberg, Gemeinschaftliches Testament Quickborn