Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Lebensversicherung Erbe Reinbek

a.) Lebensversicherungen

Auszahlungen von Lebensversicherungen im Todesfall erfolgen grundsätzlich an den im Versicherungsvertrag angegebenen Bezugsberechtigten. Ist dies der Erblasser selbst, wird die Versicherungssumme an dessen - gesetzliche oder testamentarische - Erben ausgezahlt; ist dagegen eine bestimmte Person benannt, erhält diese die Summe, auch wenn sie nicht Erbe wird.

Zu beachten ist jedoch, dass die Lebensversicherungssumme bei der Erbschaftssteuer angesetzt wird, auch wenn eine andere Person als Bezugsberechtigter eingesetzt wird; dies gilt jedoch nicht, wenn der eigentlich Begünstigte selbst den Vertrag abgeschlossen hat (z.B. die Ehefrau als Versicherungsnehmerin versichert den Tod ihres Ehemannes).

 
Eigenhaendiges Testament Hamburg, Gemeinsamer Nachlass Reinbek, Guetertrennung Quickborn, Gesetzliche Erben Finkenwerder, Vorsorgevollmacht Hamburg, Teilungsanordnung nahe Quickborn, Gemeinschaftliches Testament Pinneberg, Testamentsbeurkundung nahe Geesthacht, Alleinerbe Hamburg, Ehegatten Testament Hamburg